Zur Kontrolle der Kosten empfiehlt es sich regelmäßig die Zähler von Strom, Wasser und wenn Gas bezogen wird auch diesen Zähler abzulesen.

Anhand der laufenden Zählerstände lässt sich immer wieder berechnen, wie hoch die Kosten sind. Anhand dieser Information sollte jeder berechnen, ob die Abschläge ausreichen, damit keine bösen Überraschungen auftreten, wenn die Abrechnung erfolgt.

Gerade jetzt, wenn von Oktober 2022 bis März 2024 die Umsatzsteuer auf Gas von 19% auf 7% gesenkt wird, sollte man dem Energieversorger auch zu Ende September den aktuellen Zählerstand mitteilen. Damit lässt sich sicherstellen, dass die 19% Umsatzsteuer nur auf jenen Verbrauch berechnet wird, der auch verbraucht wurde. Entsprechend lässt sich damit in vielen Fällen auch Geld einsparen. Meist geht eine derartige Meldung ganz einfach online im Kundenportal des Energieversorgers.