Bei Aktien an Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben sind Abzüge durch Steuern auf die Dividenden zu berücksichtigen. Hier gibt es in den einzelnen Staaten verschiedene Regelungen und auch unterschiedliche DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen Deutschland und den entsprechenden Staaten. Diese Auflistung kann daher auch nicht vollständig sein, sondern ist nur ein Überblick hinsichtlich einzelner Staaten. Auch kann es zwischenzeitlich zu Änderungen der Steuersätze gekommen sein.
Am einfachsten gestaltet sich das Thema für Dividenden die aus Staaten ausbezahlt werden, in denen es keine Quellensteuer gibt. Derartige Staaten sind unter anderen Lichtenstein, Irland, Großbritannien und Singapur. Dies bedeutet, dass hier die Dividenden vollständig ausbezahlt werden und „nur“ in Deutschland die Abgeltungssteuer und entsprechend der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgeführt werden, sofern diese zu zahlen sind.
Ebenfalls recht einfach hat man es in Österreich. Hier gibt es eine Quellensteuer von 12,5 Prozent und diese kann man sich erstatten lassen. Dazu gibt es ein Formular, das muss zusammen mit den Belegen die gefordert werden fristgerecht eingereicht werden und dann gibt es die gezahlte Steuer zurück.
Sollten Sie Aktien aus China besitzen gestaltet sich das schon etwas schwerer. Hierbei ist nicht Hongkong und Macau gemeint. Hier gibt es unterschiedliche Steuersätze auf die Dividenden, in den meisten Fällen handelt es sich allerdings um 10%. Auch, wenn die Erstattung in der Theorie möglich ist, gestaltet sich dies in der Praxis leider deutlich schwerer.
In den USA lässt sich der Steuersatz von 30% auf 15% reduzieren, hierzu muss im Vorfeld die ein oder andere Hausaufgabe erledigt werden. Sie müssen entsprechende Nachweise im Vorfeld erbringen und die Depotbank muss ein paar Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie Dividenden aus der Schweiz beziehen, dann können Sie die zu viel gezahlte Steuer über ein Online-Portal der Schweizer Finanzverwaltung beantragen.
Für Ihre Dividenden aus Schweden und Finnland gilt, dass laut DBA von den 30% Steuer nur 15% anrechenbar sind, die zu viel gezahlten Steuern muss man dann in Schweden bzw. Finnland beantragen, da erfolgt die Bearbeitung und Zahlung in der Regel schnell.
Im Gegensatz dazu werden Sie in Kanada vor einige Hürden gestellt, so kann der Antrag nur über die Depotbank gestellt werden und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
In Italien brauchen Sie viel Geduld, hier kann es mehrere Jahre dauern, bis Sie ihr zu viel gezahltes Geld zurück bekommen. Hier werden Sie erst einmal mit 26% besteuert und können innerhalb von 4 Jahren einen Antrag stellen, 11% erstattet zu bekommen.
Ganz besonders schwierig gestaltet es sich in Frankreich. Hier ist es für den normalen Privatanleger fast unmöglich die zu viel gezahlte Steuer zurück zu bekommen, oder zu mindestens ist es im Verhältnis zu aufwändig.
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